AGB
Diese Bedingungen gelten für Verträge über IT-Dienstleistungen und Beratung mit Jonathan Mang, Final ITB (nachfolgend „Auftragnehmer“). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 1 Geltungsbereich
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge gleicher Art, sofern nichts anderes vereinbart wird.
- Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang. Maßgeblich ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch eindeutig bestätigende E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage eines angenommenen Angebots zustande. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann sie innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.
§ 3 Leistungsumfang
- Art, Umfang und Zeitrahmen der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt ist.
- Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden nur nach gesonderter Vereinbarung und – soweit erforderlich – angepasster Vergütung berücksichtigt.
§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Ansprechpersonen und Entscheidungen bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 5 Unterlagen und Nutzungsrechte
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie Kalkulationen, Konzepte oder Entwürfe, behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber an den vertraglich geschuldeten und vergüteten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Quellcode, Werkzeuge, Vorlagen und Know-how des Auftragnehmers verbleiben bei diesem, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 6 Vergütung und Zahlung
- Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung oder innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Reisezeiten, Reisekosten und notwendige Auslagen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich im Festpreis enthalten sind.
§ 7 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Leistungszeit
- Genannte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Beginn einer Leistungsfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, kann der Auftragnehmer den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen Leistungsverzugs bleiben unberührt.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden auch bei regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
§ 11 Gewährleistung
Soweit Werkleistungen geschuldet sind, gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessert oder neu leistet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Für reine Beratungs- und Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen; ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort ist Erlangen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Erlangen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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